Selbstbestimmt Leben
Selbstbestimmt Leben bedeutet, das eigene Leben nach den eigenen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten und eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen. Es steht für Unabhängigkeit, Autonomie und Selbstbestimmung in wichtigen Lebensbereichen wie Wohnen, Arbeit, soziale Kontakte oder Freizeit.
Selbstbestimmt Leben bedeutet für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Barrieren abzubauen, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und die individuelle Unterstützung so zu gestalten, dass sie die Autonomie der Betroffenen gestärkt wird. Jeder Mensch soll unabhängig von seinen Lebensumständen die Freiheit haben, über sein Leben zu entscheiden und es aktiv zu gestalten.
Stigmatisierung
Der Begriff „Stigma“ stammt aus der altgriechischen Sprache und hat die Bedeutung eines Brandmals bzw. Zeichens. Ziel dieser Kennzeichnung bei verschiedenen Personen war es, eine klare Abgrenzung zu anderen Gruppen und Individuen innerhalb einer Gesellschaft zu ermöglichen. Auch heute wird die Bezeichnung „Stigma“ meist als negatives Merkmal dargestellt. So ist die soziologische Bedeutung beispielsweise das Vorenthalten der vollständigen sozialen Akzeptanz d. h. bestimmten Gruppen und Individuen werden abwertende Merkmale durch große Teile der Gesellschaft zugeschrieben.
Ein von Stigmatisierung betroffener Mensch ist diesem Prozess meist hilflos ausgeliefert und verinnerlicht in häufigen Fällen die im zugeschriebene negative Bewertung. Dies hat dann meist zur Folge, dass die Betroffenen sich selbst als defizitär erleben und sich aufgrund dessen aus der Gesellschaft zurückziehen und resignieren (Inklumat). Vor allem Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen erleben, dass andere sich von ihnen distanzieren. Vorurteile über psychische Erkrankungen lasten auf ihnen und erschweren es, offen damit umzugehen und rechtzeitig Hilfe zu suchen.
Weiterführende Informationen:
ThuLPE – Stigmatisierung
kubus – Kultur & Begegnung für Menschen in unterschiedlichen Situationen
Inklumat – Unterstützung auf dem Weg zur Inklusion
Aktionsbündnis Seelische Gesundheit
Stiftung für Seelische Gesundheit
Selbstbestimmung – Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit
dgppn – Formular Patientenverfügung
Was ist eine Patientenverfügung? Beschreibung in leichter Sprache
Patverfü – Die schlaue Patientenverfügung
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB®) ist ein Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Es arbeitet nach dem Prinzip „Eine für alle“. Das bedeutet: Die Ratsuchenden können sich kostenlos mit allen Fragen, im Bereich Rehabilitation und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, an ihre EUTB®-Beratungsangebote vor Ort wenden.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Lebensraum / Wohnen
Ambulant betreutes Wohnen
bietet Hilfen zum selbständigen Wohnen durch i. d. R. aufsuchende persönliche Unterstützung im eigenen Wohnraum. Die Kosten gehören zu den Leistungen der Eingliederungshilfe ( Sozialgesetzbuch IX, Teil 2) und werden in der Regel vom zuständigen Träger übernommen.
Wohngruppen / Wohngemeinschaften
sind Wohnmöglichkeiten für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die vor Ort entsprechende professionelle Unterstützung anbieten.
Weiterführende Informationen:
AWO Thüringen – Informationen zum betreuten Wohnen
Psychiatriewegweiser Thüringen – Informationen zu Ambulant betreutes Wohnen u. Wohngruppen
Wohnen in Familien
beinhaltet die Aufnahme und langfristige Betreuung eines psychisch erkrankten Menschen in einer Gastfamilie oder bei einer Einzelperson. Eine erfahrene pädagogische Fachkraft steht sowohl der Familie als auch dem Gast unterstützend zur Seite und ist Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. Für die Pflege und Betreuung erhält die Gastfamilie ein festes monatliches Entgelt. Der Aufenthalt ist langfristig geplant, kann jedoch von beiden Seiten jederzeit beendet werden.
Weiterführende Informationen:
Psychiatrienetz – Informationen über Betreutes Wohnen in Gastfamilien
Aktion Wandlungswelten Jena – Wohnangebote
Diako Thüringen – Betreutes Wohnen in Gastfamilien
Sozialwerk Meiningen – Betreutes Wohnen in Gastfamilien
Therapeutische Bauernhöfe
sind in einem ländlich-landwirtschaftlichen Umfeld angesiedelt. Sie bieten Wohnraum, Arbeitsplätze und eine soziale Gemeinschaft.
Weiterführende Informationen:
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Soziale Landwirtschaft – Hofsuche
Gut Sambach – Bauernhof in Mühlhausen
Lebenshof Ettischleben – Bauernhof in Ettischleben
Merjehop – Bauernhof in Gladenbach
Therapiezentrum Röthof – Wohnen für Menschen mit Suchterkrankungen in Schmalkalden
Berufliche Perspektive / Eingliederung
Integrationsamt und Integrationsfachdienst (IFD)
Das Integrationsamt steht Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei allen Belangen zur Seite, die die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung betreffen. Es bietet Unterstützung bei der Lösung von Problemen am Arbeitsplatz, fördert die Einstellung von Menschen mit Behinderungen und prüft die Rechtmäßigkeit von Kündigungen in Unternehmen.
Der Integrationsfachdienst ist gemäß §§ 192 ff. SGB IX ein Beratungsdienst für behinderte Menschen, der zur Teilhabe am Arbeitsleben berät. Der IFD kann im Rahmen seiner Tätigkeit an der Vorbereitung, Einarbeitung, Stabilisierung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen beteiligt werden.
Weiterführende und verwendete Informationen:
Landesverwaltungsamt Thüringen – Integrationsfachdienst
Arbeitsagentur – Integrationsfachdienst
Rehadat Adressen – Integrationsfachdienste Thüringen – Suche
Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke (RPK)
Ziel der beruflichen und medizinischen Rehabilitation ist die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, um eine Rückkehr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. RPK-Maßnahmen kombinieren dabei eng vernetzte medizinische und berufliche Leistungen.
Weiterführende Informationen:
Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen e. V. – Infos
AWO Sachsen-Anhalt – Rehabilitation
Berufliches Trainingszentrum (BTZ)
sind Rehabilitationseinrichtungen, die Menschen nach einer psychischen Erkrankung bei der beruflichen Wiedereingliederung oder Neuorientierung unterstützen.
Berufsförderungswerk (BFW)
Wenn aufgrund einer Erkrankung der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann oder krankheitsbedingt der Verlust des Arbeitsplatzes droht, ist die weitere Teilhabe am Arbeitsleben mit einer Umschulung möglich. Die Berufsförderungswerke unterstützen bei der beruflichen Neuorientierung nach Krankheit oder Unfall.
Berufsbildungswerk (BBW)
Berufsbildungswerke (BBW) sind Einrichtungen, in denen junge Menschen mit Behinderung einen Beruf ihrer Wahl erlernen können. Die Auszubildenden leben in Internaten oder Wohngruppen der BBW und erhalten sowohl während der Ausbildung als auch in ihrer Freizeit umfassende Unterstützung und Förderung. Zudem helfen die BBW bei der späteren Arbeitssuche. Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt, die dann die Ausbildung bewilligt.
Weiterführende und verwendete Informationen:
faw btz – Berufliches Trainingszentrum
Bundesverband Deutsche Berufsförderungswerke – Berufliche Rehabilitation
Berufsförderungswerk Thüringen GmbH – Berufliche Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke – Berufsbildungswerke
Bundesagentur für Arbeit – Überblick über Zusammenarbeit mit spezifischen Leistungsanbietern
Bundesagentur für Arbeit – Hilfen für Jugendliche mit Behinderungen
Unterstützte Beschäftigung (UB)
richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Ziel ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages und damit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ein zentrales Prinzip der Unterstützten Beschäftigung ist „erst platzieren, dann qualifizieren“. Dieser Ansatz basiert auf zwei wesentlichen Komponenten: 1. Individuelle betriebliche Qualifizierung und 2. Berufsbegleitung im sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Weiterführende und verwendete Informationen:
REHADAT – Lexikon Unterstützte Beschäftigung
Bundesministerium für Arbeit u. Soziales – Unterstützte Beschäftigung
Arbeitsagentur – Fachliche Weisungen Reha/SB – § 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung
Inklusionsbetriebe
In einem Inklusionsbetrieb arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie üben Tätigkeiten aus, die ihren Fähigkeiten und Qualifikationen entsprechen und werden dafür branchenüblich entlohnt. Inklusionsbetriebe verpflichten sich, mindestens 30%, höchstens 50% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen zu besetzten, die nach § 215 SGB IX von ihrer Schwerbehinderung besonders betroffen sind.
Weiterführende und verwendete Informationen:
Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e. V.
Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Werkstätten sind gemeinnützige Einrichtungen für Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung keine Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Sie bieten erwachsenen Personen mit geistigen, psychischen oder schweren körperlichen Behinderungen eine Beschäftigungsmöglichkeit.
Weiterführende und verwendete Informationen:
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V.
Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz – individuelle Teilhabe am Arbeitsleben
Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz – Anwendung des Teilhabeplanverfahrens
soziale Kontakte
Begegnungsstätte
für psychisch kranke Menschen ist ein Ort, an dem sich Betroffene in einem geschützten und unterstützenden Umfeld treffen können. Diese Einrichtungen bieten verschiedene Aktivitäten, Beratung und soziale Kontakte an, um die psychische Gesundheit zu fördern und Isolation zu verhindern. Die Atmosphäre ist offen und ungezwungen, sodass die Besucher in ihrem eigenen Tempo teilnehmen können. Angeboten werden unter anderem Gesprächsrunden und Gruppenaktivitäten, Beratung und Unterstützung durch Fachkräfte sowie der Austausch mit anderen Betroffenen.
Verschiedene soziale Träger bieten Begegnungsstätte und Freizeitangebote für psychisch kranke Menschen. In dem Psychiatriewegweiser Thüringen findest du Angebote in den jeweiligen Regionen.

