Rechte und Gesetze
Gesetzliche Grundlagen für Maßnahmen bei einer akuten psychischen Krise
Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG)
Das jeweilige PsychKG regelt Schutz- und Hilfemaßnahmen für psychisch erkrankte Menschen, wie etwa ambulante Vor- und Nachsorge sowie Beratungsangebote, aber auch freiheitsentziehende Maßnahmen. In den meisten PsychKG’s wird der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) des jeweiligen Gesundheitsamts mit der Erfüllung der Aufgaben und Hilfen betraut. Unter anderem werden auch Voraussetzungen, Zweck und das eigentliche Verfahren einer Unterbringung geregelt.
Für das gerichtliche Verfahren gelten bundeseinheitlich die Bestimmungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 312 FamFG).
In Thüringen gilt das Thüringer Gesetz für Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKG).
Weiterführende Informationen:
PsychKG´s der Bundesländer
PsychKG Thüringen
Übersicht der PsychKG´s nach Regelungen
Freiheitsentziehende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Nach BGB §1831 erfolgt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch den Betreuer oder mit Genehmigung des Betreuungsgerichts für einen begrenzten Zeitraum.
Für eine Unterbringung nach dem jeweils im Bundesland geltendem PsychKG ist die Ordnungsbehörde zuständig, vertreten durch den sozialpsychiatrischen Dienst. Auch hier wird ein begrenzter Zeitraum festgelegt.
Des Weiteren kann eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ebenfalls durch § 63 StGB erfolgen, wenn jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begeht. Ebenfalls kann nach §64 StGB eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erfolgen, falls eine Suchterkrankung vorliegt. Für diese Bereiche der Unterbringung sind die forensischen Psychiatrien zuständig.
Weiterführende Informationen:
§63 StGB – unbefristete Unterbringung psychisch kranker Straftäter
§64 StGB – Unterbringung drogenabhängiger Straftäter
§63 und §64 in leichter Sprache
Maßregelvollzug in Thüringen
Unterstützung durch eine gesetzliche Betreuung
Im Falle einer akuten psychischen Krise und/oder einer psychischen Erkrankung kann die Unterstützung durch eine gesetzliche Betreuung sinnvoll und hilfreich sein. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind im BGB zu finden.
Weiterführende Informationen:
BGB – rechtliche Betreuung (§§1814 – 1881)
Betreuungsrecht
Betreuungsrecht in leichter Sprache
Sozialgesetzbuch (SGB)
Das Sozialgesetzbuch ist in zwölf Teile gegliedert und regelt das deutsche Sozialrecht. Der Regelungsbereich reicht dabei von allgemeinen Regelungen, über die Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfe bis hin zur Arbeitsförderung oder den gesetzlichen Versicherungen. Das SGB V und IX enthält wichtige Regelungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Weiterführende Informationen:
Sozialgesetzbuch (SGB)
Dt. Bundestag – Medizinische Unterstützung psychisch Kranker
SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
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